Die Stammkarte ist unbefristet nutzbar, während die Wertmarke nach einem Monat verfällt und durch eine neue ersetzt wird. Mit Ausnahme der Ausbildungskarte kann die Laufzeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt begonnen werden (Beginn z. B. am 18. eines Monats bis zum 18. des Folgemonats).
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Wichtig! Übertragen Sie die Stammkartennummer unbedingt auf das vorgesehene Feld auf der Wertmarke, nur so erhält Ihr Fahrschein tatsächlich seine Gültigkeit. Sollten Sie einmal Ihre Fahrkarte vergessen haben, zahlen Sie bei Vorlage innerhalb einer Woche nicht das erhöhte Beförderungsentgelt von 40,00 €, sondern nur 7,00 €. Die Verkaufsstellen von Stammkarte und Wertmarken entnehmen Sie bitte der Tabelle. |