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Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH

Ihre Fragen - unsere Antworten

Eine gute Verbindung: Ab 1. Februar 2009 sind Würzburg und Kitzingen gemeinsam im VVM.

Wird jetzt alles anders?
Nein. Die Tarifstruktur des Landkreises Kitzingen war auch bisher bereits in Waben eingeteilt und wird beibehalten. Die Ermittlung des Fahrpreises erfolgt auf die gleiche Art und Weise wie bisher. Vom VVM werden die Bezeichnungen für die unterschiedlichen Tarifangebote übernommen.

Das bleibt:

  • Alle Haltestellen bleiben erhalten.
  • Das Fahrangebot (Bus-, Bahn- und Straßenbahnverbindungen) bleibt gleich.
  • Der Fahrplan bleibt gleich.
  • Es fahren weiterhin dieselben kompetenten und erfahrenen Verkehrsunternehmen.

Die grundlegendste Änderung: die bisherigen Streifenkarten entfallen. Die Gültigkeit für bereits gekaufte Streifenkarten endet am 31.07.2009.

Wird jetzt alles teurer?Die allgemeinen Preissteigerungen der vergangenen Zeit machen auch vor uns nicht halt. Deshalb waren Tarifanpassungen unumgänglich.

Die neue Preistabelle hat sich im ersten Abschnitt geändert. Bei den Bartarifen wird ab jetzt unterschieden, ob man den Verkehr von und in die Großwabe Würzburg nutzt oder nicht. Die Fahrpreistafel verdeutlicht dies dadurch, dass im Bartarif zwei Spalten angeboten werden: mit oder ohne Großwabe.

Wenn Sie in die so genannte „Großwabe 100“, welche das Stadtgebiet Würzburg mit Höchberg und Gerbrunn umfasst, hineinfahren möchten, so lösen Sie den Tarif „mit Großwabe“. Fahren Sie auf einer Strecke im Landkreisgebiet ohne die Großwabe zu berühren, so lösen Sie eine Fahrkarte „ohne Großwabe“.

Schülern und Auszubildenden steht jetzt auch eine Wochenkarte zur Verfügung. Die maximal zu bezahlende Wabenanzahl bleibt auf 7 Waben beschränkt, obwohl sich das Tarifgebiet weiträumig erweitert.

Muss ich ab Februar nach Würzburg fahren, um mir eine Fahrkarte besorgen zu können?Die Vertriebswege in Kitzingen bleiben gleich. Nach wie vor können Sie die Fahrkarten des Bartarifes bei den Busfahrern sowie an den Fahrausweisautomaten an den Bahnhöfen erwerben. Die Busfahrer führen auch weiterhin die Antragsformulare für Zeitfahrausweise mit, die dann über den Postweg bestellt werden können

Muss ich meine Jahreskarte umtauschen?
Bei den Jahreskarten gibt es verschiedene Übergangsregelungen.
Im Einzelnen gilt:

  • Die Jahreskarten des VVM behalten bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit.
  • Inhaber eines Umwelt-Abos des Landkreises Kitzingen erhalten im Januar ein Anschreiben zur Umstellung auf den VVM-Tarif bzw. mit der Wahlmöglichkeit der Kündigung.
    Unabhängig von der Integration in den VVM, wäre das Umwelt-Abo aus rechtlichen Gründen zum 1. Februar 2009 eingestellt worden.
  • Inhaber von selbst gekauften Schüler-Abos (KiNG oder DB) wurden im Januar 2009 durch das Abo-Center der Bahn angeschrieben und können wahlweise ihr Schüler-Abo zum 01. Februar 2009 oder zum Abo-Ablauf, jedoch längstens bis zum 31. Juli 2009 kündigen.
    Danach muss ein Neuantrag beim VVM gestellt werden.

Wir bezahlen die Beförderung unseres Kindes selbst – Was müssen wir tun?
Nach der 10. Klasse endet die kostenfreie Beförderung zur Schule. Wenn Kinder danach weiter zur Schule gehen, z. B. als Schüler von allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen, können sie die Fahrkarten für Bus/Bahn und Straßenbahn zum Ausbildungstarif selbst kaufen und dadurch auch in Zukunft günstig vom Wohnort zum Schulort mit Bus, Straßenbahn oder Zug unterwegs sein.
Hierzu muss ein Antrag zur Ausstellung einer Stammkarte im Ausbildungsverkehr gestellt werden. Die gelben (DB) und grünen (Omnibusverkehr Franken GmbH) Berechtigungsausweise im Landkreis Kitzingen werden bis zum 31. Juli 2009 noch anerkannt.
Zukünftig benötigt man zur Ausstellung einer Stammkarte die Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsplatzes auf dem Antragsformular. Die Busfahrer führen die Antragsformulare für Zeitfahrausweise mit, die dann über den Postweg beim VVM bestellt werden können. Ein Passbild ist erforderlich und muss mit dem Antrag eingereicht werden.

Fahrtkostenerstattung: Grundsätzlich ist ab der 11. Klasse bei den Fahrtkosten zur Schule eine Eigenbeteiligung i. H. v. 395,- € pro Schuljahr von der Familie selbst zu tragen.

Ausnahmen sind: Kindergeld für mindestens drei oder mehr Kinder, Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Schwerbehinderung des Schülers. Trifft keine Ausnahme zu und übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung, so kann am Ende des Schuljahres (spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende – Ausschlussfrist) ein Fahrtkosten-Erstattungsantrag beim jeweiligen Landratsamt gestellt werden.

Weitere Infos, Ansprechpartner und erforderliche Anträge:
Stadt und Landkreis Würzburg: als Download unter: www.nwm-info.de externer Link
Für Landkreis Kitzingen: als Download Homepage unter: www.kitzingen.de externer Link

Wo gilt die Kurzstreckenkarte „Eins+4“?Dieses tarifliche Angebot gibt es ausschließlich in der Großwabe Würzburg.

Wo gilt das Semesterticket?Ab dem Zeitpunkt der Integration des Landkreises Kitzingen in den VVM gilt das Semesterticket auch im Landkreis Kitzingen.

Welche Alternative gibt es zur entfallenden Streifenkarte?Eine preisgünstigere Alternative stellt die 6er-Karte dar, die für 6 einfache Fahrten zwischen der angegebenen Start- und Zielwabe ausgegeben wird und in beiden Fahrtrichtungen gültig ist. Bereits gelöste 6er/12er-Streifenkarten (KiNG) sind nur noch bis 31. Juli 2009 gültig.

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