Fahrkarten & Preise

365-Euro-Ticket VVM

1 Jahr. 1 Ticket. 1 Preis. Das 365-Euro-Ticket VVM für Schüler und Azubis!

 

Zum 01.08.2020 wurde das 365-Euro-Ticket VVM für alle Schüler und Auszubildende im Verkehrsverbund Mainfranken eingeführt. Erhältlich ist das Ticket nur mit Bestellschein inkl. Nachweis der Schule/Ausbildungsstelle (Stempel, Unterschrift).

Einmal kaufen und zwölf Monate besonders günstig fahren:

  • verbundweit gültig
  • Jahresfahrpreis 365.- €
  • nur in Verbindung mit einer gültigen Stammkarte

Bestellschein Stammkarte (PDF, 1.5MB)

Bestellschein Lastschriftverfahren (PDF, 1.48MB)

Weitere Tickets für Schüler und Azubis

Flyer 365-Euro-Ticket VVM (PDF, 3.1MB)



Was ist eine Stammkarte?
Die Stammkarte alleine ist noch keine gültige Fahrkarte für den ÖPNV. Sie berechtigt euch dazu, vergünstigte Monats- oder Jahreswertmarken zu kaufen. Sie hat eine unverwechselbare Stammkartennummer und euer Passbild. Eine Stammkarte kann man unkompliziert und kostenlos bei den Vorverkaufsstellen des VVM beantragen.
Wichtig: Stammkarte und Wertmarke zählen nur zusammen als gültiges Ticket. Nur dann wird sie der Kontrolleur für die Fahrt akzeptieren.

 

Wer bekommt's? Ganz schön viele...

Du kannst Dir das 365-Euro-Ticket VVM sichern, wenn du zum Beispiel

  • auf eine allgemein- oder berufsbildende Schule gehst,
  • eine Berufsausbildung absolvierst,
  • Beamtenanwärter bist,
  • ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leistest
  • oder am Bundesfreiwilligendienst teilnimmst.

Dein Wohnort und der Ort der Ausbildung müssen im VVM-Tarifgebiet liegen.

Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

Auch viele weitere Personengruppen können von dem Ticket profitieren. Wer genau? Hier findest du alle Berechtigten:

Berechtigt für den Kauf des 365-Euro-Ticket VVM sind die unter Ziffer 3.1 der Tarifbestimmungen (siehe auch § 1 PBefAusglV) aufgeführten Personengruppen. Diese sind

1. Schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (15. Geburtstag)

2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres:

a) Schüler öffentl. staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater

  • allgemeinbildender Schulen,
  • berufsbildender Schulen,
  • Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
  • Akademien (mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen).

b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist.

c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.

d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 §26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 §43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 §36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden.

e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen.

f) Beamtenanwärter des einfachen und des mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.

g) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.

mit Ausnahme von: Studierenden, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und Praktikanten oder Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an ein Studium an einer Hochschule nach den für das Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist, erhalten kein 365-Euro-Ticket VVM, da sie im Regelfall ein Semesterticket haben.

Wie läuft's? Ganz schön einfach...

So kommst du schnell und unkompliziert zum 365-Euro-Ticket VVM:

1. Zuerst stellst du einen Antrag auf eine Stammkarte. Den Bestellschein (PDF, 1.5MB) dazu kannst du hier kostenlos herunterladen oder an allen VVM-Vorverkaufsstellen abholen.

2. Auf dem Antrag lässt du deine Schule, den Träger des sozialen Dienstes oder deinen Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis bestätigen.

3. Mit dem ausgefüllten Antrag erhältst du dann bei ausgewählten Vorverkaufsstellen deine Stammkarte und die Wertmarke für das Ticket. Bezahlen kannst du bar oder bequem per EC-Karte. Jetzt neu: auch mit Lastschriftverfahren. Hierzu bitte den entsprechenden Bestellschein Lastschriftverfahren 365-Euro-Ticket VVM (PDF, 1.48MB) zusätzlich ausfüllen und mit abgeben.

Aufgepasst: Wenn du bereits eine Stammkarte besitzt, brauchst du natürlich nur noch die Wertmarke. Achte aber bitte darauf, dass deine Karte dann noch volle zwölf Monate gültig ist und kümmere dich bei Bedarf rechtzeitig um eine Folgekarte. Denn Stammkarte und Wertmarke funktionieren nur gemeinsam!

Kann das 365-Euro-Ticket VVM auch erworben werden, wenn man weniger als 12 Monate in Ausbildung, Schule etc. ist?

Du kannst das Ticket natürlich trotzdem kaufen. Es ist dann nur so lange gültig, wie die Stammkarte, kostet aber dennoch 365 €. Ob es generell günstiger ist als die Schüler-Angebote des VVM , kann jeder selbst entscheiden, denn vergünstigte Wochen- oder Monatskarten für Schüler und Azubis gibt es weiterhin.

Wo gibt's das?

Hier gibt es deine Stammkarte und Wertmarke für das 365-Euro-Ticket:

  • WVV-Kundenzentrum
    Domstraße 26, 97070 Würzburg
  • APG
    Juliuspromenade 40-44, 97070 Würzburg
  • DB-Reisezentrum Würzburg im Hauptbahnhof
    Bahnhofplatz 4, 97070 Würzburg
  • MSP-Kundenzentrum DB-Agentur
    Bahnhofstraße 38, 97737 Gemünden

Die jeweiligen Öffnungszeiten findest du hier.

Die Wertmarke gibt es ausschließlich durch persönliches Abholen in den genannten Verkaufsstellen. Dort gibt es außerdem die Stammkarten.

Wer nur eine Stammkarte braucht, kann diese auch per Post bei der Würzburger Straßenbahn GmbH Abt. KM-MA, APG oder im MSP-Kundenzentrum bestellen (mit einem vollständig ausgefüllten Bestellschein inkl. Foto). Alle Infos dazu stehen auf dem Bestellschein (PDF, 1.5MB) .

Was ist sonst noch wichtig? Ganz kurz erklärt...

  • Das 365-Euro-Ticket VVM ist ein Jahresticket und kann zum Ersten eines jeden Kalendermonats erworben werden. Es gilt ab Kauf für volle zwölf aufeinanderfolgende Monate.
    Es gilt allerdings nur solange, wie auch die Stammkarte gültig ist, denn:
  • Das 365-Euro-Ticket VVM ist ausschließlich in Verbindung mit einer gültigen Stammkarte für Auszubildende und Schüler gültig. Bei Bedarf kümmere dich rechtzeitig um eine Folge-Stammkarte. Bei einer Kontrolle ist beides vorzuzeigen.
    Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar.
  • Eine Aufteilung des 365-Euro-Tickets VVM auf verschiedene Monate ist nicht möglich.
  • Das Ticket ist verbundweit gültig in allen Bussen, Bahnen und Straßenbahnen im VVM-Tarifgebiet.
  • Der Ticketpreis von 365 Euro wird entweder beim Kauf jährlich in einem Betrag bezahlt oder in monatlichen Teilbeträgen (Abbuchung in 10 Monatsraten á 36,50 Euro per SEPA-Lastschriftmandat). Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
  • Bei Verlust oder Beschädigung des 365-Euro-Tickets VVM wird gegen einen Kostenbeitrag von 30,00 Euro einmalig eine Ersatzkarte für das verlorene/beschädigte 365-Euro-Ticket VVM für die restliche Laufzeit ausgestellt. Ersatz wird nur gewährt, wenn eine verbindliche Erklärung des Inhabers bzw. des gesetzlichen Vertreters abgegeben wird, dass Verlust vorliegt. Ein dem jeweiligen Vertriebspartner als verloren gemeldetes 365-Euro-Ticket VVM wird damit ungültig und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben. Ein Umtausch in andere Fahrkarten ist ausgeschlossen.
  • Der Übergang in die 1. Klasse bei der DB Regio ist nicht gestattet.

Für alle, die es genau wissen wollen...

Hier gibt es den Auszug aus den Tarifbestimmungen (PDF, 88.0KB) , wenn Du nochmal etwas genau nachlesen möchtest.

Übrigens...

...bleibt das aktuelle Fahrkartensortiment für Schüler und Azubis bestehen. Wenn Du also mit Wochen- oder Monatskarten günstiger fährst, kannst Du diese natürlich auch weiterhin kaufen. Alle Infos zu alternativen Angeboten findest Du hier.

...gilt es für alle Kunden aus Wertheim Folgendes zu beachten:
Das 365-Euro-Ticket VVM gilt nicht auf der Buslinie 977, sondern ist vielmehr (nur) auf der Fahrtstrecke Wertheim-Marktheidenfeld-Würzburg gültig. Bei Fahrten mit der Linie 977 ist der VRN-Tarif zu entrichten.

Weitere Fragen?

VVM-Servicetelefon:

0931 - 36 886 886

E-Mail: mail@vvm-info.de


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