Service
ÖPNV und Corona-Virus
Hier finden Sie alle aktuellen Infos im Umgang mit dem Corona-Virus:
Aktuelle Regelungen:
NEU: Ab Samstag, den 10.12.2022, entfällt in Bayern in den öffentlichen Verkehrsmitteln die Masken-Pflicht. Stattdessen gilt die Empfehlung, eine medizinische Maske zu tragen.
Bundesweit gilt die Vorgabe zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personenfernverkehr weiterhin. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Personal können medizinische Masken tragen.
Auch an den Haltestellen gibt es aktuell keine Maskenpflicht.
Wie schütze ich mich als Fahrgast im ÖPNV vor Corona?
Der VVM rät den Fahrgästen, auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.
Wichtige Hygienetipps finden
Sie hier
(PDF, 1.44MB)
In Bayern gilt ab 10.12.2022 keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr. Die bayerischen Verkehrsverbünde appellieren an alle Fahrgäste, die bekannten Hygienevorschriften und -empfehlungen zu beachten.
Um dichte Fahrgastansammlungen zu den Hauptverkehrszeiten möglichst zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin flexible Arbeitszeiten anbieten und nutzen.
VVM-Geschäftsführer Ulrich Fröhlich: „Schützen Sie sich und andere und tragen Sie wenn möglich eine Maske, wenn Sie mit Bus, Bahn oder Straßenbahn unterwegs sind. Weiterhin wichtig bleibt die Einhaltung der Hygieneregeln, also vor allem sorgfältiges Händewaschen, Husten und Nießen nur in die Armbeuge und nach Möglichkeit keine Berührung des Gesichts mit den Händen. Da zu Schulzeiten mit höheren Fahrgastzahlen zu rechnen ist, sollten Fahrgäste prüfen, ob insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten ggf. auch eine frühere oder spätere Fahrt möglich ist.“
Was hat jeder einzelne Fahrgast zu beachten, um der Corona-Erkrankung bestmöglich zu begegnen?
- Tragen Sie nach Möglichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung! Denn auch Menschen, die unwissentlich infiziert sind und keine Symptome aufweisen, sind mit Mund-Nasen-Bedeckung weniger ansteckend.
- Abstand halten!
- Fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
- Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
- Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
- Beachtung der Hygieneregeln!
- Hände waschen, wann immer dies nötig und möglich ist.
- Husten- und Nießetikette beachten: Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. nießen. Das gilt auch, wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Vermeiden Sie das Berühren ihres Gesichtes mit ihren Händen.
In Summe tragen alle Maßnahmen dazu bei, dass das Fahren mit Bussen und Bahnen sicher bleibt.
Was ist mit dem Entfall der Maskenpflicht zu beachten?
Mit Auslaufen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die momentane Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Bayern ab Samstag, 10. Dezember 2022, abgeschafft und in eine Empfehlung umgewandelt.
Ab diesem Zeitpunkt wird WM-weit auch wieder der kontrollierte Vordereinstieg in den Bussen eingeführt. Die Fahrgäste steigen - wie vor der Corona-Zeit - vorne ein und an den hinteren Türen aus. Beim Einstieg führen die Busfahrerinnen und Busfahrer eine Sichtkontrolle der Fahrausweise durch. Bitte halten Sie Ihr Ticket beim Einstieg deshalb stets griffbereit.
Die Straßenbahnen und Busse halten nicht mehr verpflichtend an allen Haltestellen. Bitte betätigten Sie bei Bedarf den Haltewunsch-Knopf.
Bei den Straßenbahnen in Würzburg entfällt ebenfalls ab 10. Dezember 2022 das zentrale Öffnen aller Türen an den Haltestellen. Auch hier verwenden Sie bitte zum Öffnen der Türen die entsprechenden Knöpfe.
Ist eine Mund-und-Nasen-Bedeckung Pflicht?
Was ist dabei zu beachten?
Ab Samstag, den 10.12.2022 gilt in Bayern keine Maskenpflicht mehr. Es wird weiterhin empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
Wir appellieren an alle Fahrgäste, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die Hygiene-Empfehlungen einzuhalten.
Wo erhalte ich Fahrkarten und wie kann ich in Kontakt treten?
Persönlich, am Automaten und bei vielen Busfahrern.
Der Ticketverkauf durch Fahrerinnen und Fahrer ist seit 01.06.2020 teilweise wieder möglich. In Bussen, die bereits mit einer Trennscheibe ausgestattet sind, können Sie Fahrscheine kaufen. Dies ist z.B. in allen WVV-Bussen im Stadtgebiet Würzburg der Fall. Die anderen Busse im Verkehrsverbund werden Zug um Zug umgerüstet. Teilweise sind die Busse auch gekennzeichnet.
In der Großwabe wurde 2021 für Gelegenheitsfahrer die
Handyticket-App FAIRTIQ eingeführt. Sie brauchen keine Tarifkenntnisse und können völlig bargeld- und kontaktlos Ihr Ticket kaufen. Einfach App laden, nach rechts wischen und losfahren. FAIRTIQ berechnet automatisch den Tagesbestpreis. Jetzt informieren und einsteigen!
Benötigen Sie ein Abonnement? Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an
mail@vvm-info.de oder Telefon
0931 36 886 886. Bitte füllen Sie hierfür den
Bestellschein (PDF, 1.5MB) aus.
Kunden, die bereits einen gültigen Fahrschein besitzen, werden gebeten, auch weiterhin die hinteren Türen zum Einstieg zu nutzen. Weitere Infos siehe auch "Kann ich ohne Fahrschein fahren".
WVV-Kundenzentrum
+++ Das WVV-Kundenzentrum geöffnet +++
Weiterhin können folgende Kontaktmöglichkeiten zur WVV genutzt werden:
- per E-Mail an kontakt@wvv.de
- per Telefon unter 0931-36-0
- per Chat-Funktion auf wvv.de
- per Onlineservice
- per Rückrufservice
APG-Geschäftsstelle
+++ APG-Geschäftsstelle (Landkreis-Linien) hat geöffnet+++
Sie erreichen die APG außerdem telefonisch unter
0931 45280-0 oder per Mail an
post@apg-info.de.
MSP-Kundenzentrum DB-Agentur im Bahnhofsgebäude in Gemünden am Main
+++ Die Verkaufsstelle in Main-Spessart hat regulär geöffnet +++
Bestellstellservice:
Es besteht ein Bestellservice für Fahrkarten bei der Bahn Agentur Schmidt. Sie können telefonisch, als auch per E-Mail ihre gewünschte Fahrkarte bestellen und erhalten diese (Einzelfahrkarte, 6er-Karte, Tageskarte, Bayernticket und Schülerwochenkarte, weitere Zeitkarten) umgehend per Post zugesandt.
Kontaktmöglichkeiten:
09351-6036750 oder per E-Mail:
db-agentur-gemuenden@t-online.de.
Fahrkartenautomaten der DB Regio AG
an allen Bahnhöfen/Bahnhaltepunkten im VVM-Tarifgebiet.
Die an diesen Automaten gekauften Fahrkarten des VVM gelten sowohl im Linienbus als auch in den Nahverkehrszügen der DB Regio.
Alle Verkaufsstellen im Verkehrsverbund und deren Öffnungszeiten finden Sie hier.
Was gibt es für Tipps zum Schulstart in Bayern?
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Kann ich ohne Fahrschein fahren?
Die Ticketpflicht besteht weiterhin!
Jeder Fahrgast braucht einen gültigen Fahrschein. Sollte dieser nicht an der Einstiegshaltestelle zu erwerben sein (kein Fahrkartenautomat vor Ort), so kann der Fahrgast seine Fahrt dennoch antreten, muss sich aber für die Rückfahrt und/oder den Umstieg eine Fahrkarte kaufen. Zu empfehlen ist eine Bevorratung z.B. der 6er-Karten. Diese werden vom Automaten nicht entwertet ausgegeben und können bei Folgefahrten entsprechend entwertet werden.
Fahrkarten können in den Kundenzentren, an Automaten der DB Regio (an allen Bahnhöfen im VVM-Gebiet) und den WVV-Fahrscheinautomaten an den Straßenbahnhaltestellen erworben werden.
Seit Mitte März werden nur in den Bussen im Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) Fahrscheine verkauft, die mit einer Trennscheibe am Fahrerplatz ausgestattet sind. Dies ist bereits bei allen städtischen Omnibussen der WVV möglich. In den Landkreis-Bussen ist es ebenfalls teilweise mögich.
Nur durch Trennscheiben/-folien können die derzeit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und -vorschriften erfüllt werden. In den Fahrzeugen ohne Trennscheibe bleiben der Folienschutz und der gesperrte Vordereinstieg so lange bestehen, bis eine Lösung zur Nachrüstung geeigneter Trennscheiben gefunden und diese in den jeweiligen Fahrzeugen ausgeführt wurde.
Der VVM dankt allen Fahrgästen, die sich bisher auch ohne Kontrollen daran gehalten und hierdurch einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des ÖPNV in Mainfranken geleistet haben.
Erhalte ich eine Rückerstattung von Monats- oder Abokarten, die ich nicht nutzen konnte (z.B. wegen Krankheit, Quarantäne, Home-Office u.ä.)?
Hier gelten aktuell die gültigen Tarifbestimmungen, die unter 1.12. Erstattung von Beförderungsentgelt
„Für nicht abgefahrene oder nicht ausgenutzte Fahrkarten wird kein Ersatz geleistet, soweit nicht ein besonderer oder nicht vorhersehbarer Fall vorliegt (z.B. Krankheit, Unfall, Tod). Hierfür ist in jedem Fall ein schriftlicher Nachweis erforderlich. Im Falle von Krankheit oder Unfall wird das Fahrgeld nur bei einer Ausgehunfähigkeit von über 15 zusammenhängenden Tagen erstattet. Erforderlich ist dafür ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung eines Krankenhauses. Falls ein derartiger Fall vorliegt, wird für Zeitkarten eine Rückvergütung gewährt, sofern die Karte unverzüglich nach Eintritt eines solchen Falles bei der VVM hinterlegt wird oder deren Rückgabe an diese erfolgt. Maßgebend ist der Tag der Hinterlegung oder Rückgabe, bei Übersendung per Post, das Datum und die Zeitangabe des Poststempels. Die Rückvergütung für Zeitkarten ergibt sich nach Abzug der entsprechenden Einzelkarte für zwei Fahrten je möglichen Nutzungstag vor und einschließlich des Tags der Hinterlegung oder Rückgabe. Dies gilt bis maximal 60 Ausfalltage durch Krankheit oder Unfall.“
HYGIENEHINWEISE
Hier finden Sie praktische Tipps für Sie als Fahrgast
Hier mehr erfahren (PDF, 1.44MB)