Service

Mit dem Fahrrad sicher unterwegs

Bevor die eigentliche Radtour beginnt, bringen unsere Busse und Bahnen Sie und Ihr Fahrrad gerne zum Startpunkt. Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz im Fahrzeug dafür ausreicht. Die Beförderung von Fahrgästen, Kinderwägen und Rollstühlen hat stets Vorrang. Einen Anspruch auf Mitnahme Ihres Rads haben Sie somit nicht. Vor allem wenn Sie als Reisegruppe eine Fahrradtour unternehmen, sollten Sie Stoßzeiten auf jeden Fall vermeiden. Im Zweifelsfall entscheiden der Fahrer oder das Zugpersonal über die Mitnahme Ihres Fahrrads.

 

Die Mitnahme eines Fahrrades normaler Bauart ist im gesamten Verkehrsverbund Mainfranken bei Fahrten mit Linienbussen, Straßenbahnen sowie im Regionalbahnverkehr (DB Regio) in folgenden Fällen jeweils für einen Fahrgast kostenfrei wenn

  • Sie Ihr Fahrrad zusammengeklappt als Handgepäck befördern
  • Sie schwerbehindert (mit Merkzeichen G im Ausweis und mit Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV) sind
  • Sie Besitzer einer Monatskarte persönlich oder Monatskarte übertragbar oder eines Abonnements (Premium-Abo – persönlich und übertragbar, Spar-Abo – persönlich und übertragbar, Firmen-Abo) sind
  • Sie die Freizeitbusse MaintalSprinter, Wein&WiesenSprinter, Main-SpessartSprinter nutzen. Diese Freizeitbusse verfügen über einen speziellen Fahrradanhänger.

Ansonsten lösen Sie bitte eine Kinderfahrkarte (Einzelkarte Kind, 6-er Karte Kind) für die jeweilige Anzahl der Preisstufen (Waben).

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad normaler Bauart mitnehmen unter der Maßgabe, dass das Fahrzeug zur Mitnahme von Fahrrädern im Prinzip geeignet ist (besondere Kennzeichnung am Fahrzeug). Fahrräder mit Elektromotor (bis 250 Watt), deren Hilfsantrieb das Treten erleichtert (Pedelecs), dürfen mitgenommen werden, wenn der eingebaute Akku während der Mitnahme in den Verkehrsmitten des VVM am Fahrrad fest montiert bleibt. Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung weder entnommen, geladen noch anderweitig (z.B. als Powerbank) genutzt werden. Kleinkrafträder (S-Pedelecs) sowie Krafträder (E-Bikes), für die eine gültige Betriebserlaubnis erforderlich ist, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder anderer Bauart, wie z.B. Tandems, Liegeräder, Fahrradanhänger, Lastenräder) werden wegen des erhöhten Platzbedarfes nicht befördert.

In Linienbussen und Straßenbahnen können Fahrräder nur auf den im Fahrzeug gekennzeichneten Sondernutzungsflächen (Kinderwagen-, Rollstuhlplatz) - bei ausreichenden Platzverhältnissen - befördert werden.

Fast alle Züge im Regionalverkehr in Bayern (DB Regio) haben Mehrzweckabteile, die von außen sichtbar mit einem Fahrradsymbol (Fahrrad Piktogramm) gekennzeichnet sind. Sie befinden sich meist am Anfang oder am Ende des Zuges. Auch können Sie anhand des Fahrradsymbols im Fahrplan erkennen, ob eine grundsätzliche Mitnahme Ihres Rades in diesem Zug erlaubt ist.




Ideen für schöne Radtouren und interessante Freizeit-Ziele in der Region Mainfranken haben wir in unseren Ausflugstipps für Sie zusammengestellt.


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